Personalberater/innen übernehmen Dienstleistungen für Unternehmen bei der Auswahl von geeigneten Fach- und Führungskräften. Sie analysieren beispielsweise die zu besetzende Stelle und erarbeiten ein fachliches und persönliches Anforderungsprofil der zu besetzenden Position und erstellen daraus ein Bewerberprofil. Dabei beachten sie auch die Positionshistorie und die Unternehmensphilosophie. Sie übernehmen gegebenenfalls die Bewerbersuche, erstellen Anzeigen und platzieren diese in der regionalen oder überregionalen Presse oder in anderen geeigneten Medien. Bei diesem so genannten Headhunting spielt auch das E-Recruitment eine immer größere Rolle. Sie übernehmen die Vorauswahl der eingehenden Bewerbungen und beraten den Arbeitgeber bei der endgültigen Auswahl, gegebenenfalls auch bei der Abfassung des Arbeitsvertrags. Gegebenenfalls betreuen und beraten sie die Kandidaten und Kandidatinnen sowie die Arbeitgeber während der Probezeit.
Personalberater/innen können darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Aufgaben des Personalmanagements betraut werden. Dazu gehören beispielsweise Aspekte des Personalcontrollings oder auch Vergütungsberatung, Personalentwicklung oder Outplacement. Neben Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sind für eine Tätigkeit in der Personalberatung Handlungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit notwendig. Mit der entsprechenden Erfahrung ist die Gründung eines eigenen Personalberatungsunternehmens denkbar.
Personalberaterinnen
und Personalberater haben den Auftrag, die Stellensuchenden bei der Arbeitsuche
zu unterstützen, dies im Rahmen der Gesetze des Bundes und des Kantons.
Sie schlagen den Stellensuchenden Arbeitsplätze vor, die im AVAM,
d.h. der Datenbank des Bundes, oder in der Presse erschienen sind und die
dem Profil der Stellensuchenden entsprechen. Hierzu arbeiten sie mit den
Kontaktpersonen für Unternehmen zusammen.
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Sie
beraten die Stellensuchenden bezüglich Weiterbildung oder Massnahmen
zur beruflichen Wiedereingliederung, die ihre Vermittlungsfähigkeit
verbessern und ihre Chancen erhöhen, eine Stelle im angestammten Berufsfeld
wiederzufinden.
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Sie
achten darauf, dass die Stellensuchenden gezielt und konsequent eine neue
Stelle suchen, und dass ihre persönlichen Daten regelmässig auf
den letzten Stand gebracht und geschützt werden. Falls eine stellensuchende
Person den Mindestanforderungen an die Arbeitsuche nicht genügt, wird
sie mit dem Entzug von Taggeldleistungen sanktioniert. |
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