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Personalberater/in: Kurzbeschreibung

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Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Personalberater/innen übernehmen Dienstleistungen für Unternehmen bei der Auswahl von geeigneten Fach- und Führungskräften. Sie analysieren beispielsweise die zu besetzende Stelle und erarbeiten ein fachliches und persönliches Anforderungsprofil der zu besetzenden Position und erstellen daraus ein Bewerberprofil. Dabei beachten sie auch die Positionshistorie und die Unternehmensphilosophie. Sie übernehmen gegebenenfalls die Bewerbersuche, erstellen Anzeigen und platzieren diese in der regionalen oder überregionalen Presse oder in anderen geeigneten Medien. Bei diesem so genannten Headhunting spielt auch das E-Recruitment eine immer größere Rolle. Sie übernehmen die Vorauswahl der eingehenden Bewerbungen und beraten den Arbeitgeber bei der endgültigen Auswahl, gegebenenfalls auch bei der Abfassung des Arbeitsvertrags. Gegebenenfalls betreuen und beraten sie die Kandidaten und Kandidatinnen sowie die Arbeitgeber während der Probezeit.

Personalberater/innen können darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Aufgaben des Personalmanagements betraut werden. Dazu gehören beispielsweise Aspekte des Personalcontrollings oder auch Vergütungsberatung, Personalentwicklung oder Outplacement. Neben Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sind für eine Tätigkeit in der Personalberatung Handlungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit notwendig. Mit der entsprechenden Erfahrung ist die Gründung eines eigenen Personalberatungsunternehmens denkbar.

Zugang
Der Zugang zur Tätigkeit eines Personalberaters/einer Personalberaterin ist nicht geregelt. Üblicherweise wird eine betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Vorbildung erwartet, etwa als Betriebswirt/in mit dem Schwerpunkt Personalwirtschaft und entsprechender Berufserfahrung. Auch Fachkräfte aus dem Bereich Soziologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften oder Psychologie kommen mit entsprechender Weiterbildung und Berufserfahrung in Frage.


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Personalberaterinnen und Personalberater haben den Auftrag, die Stellensuchenden bei der Arbeitsuche zu unterstützen, dies im Rahmen der Gesetze des Bundes und des Kantons. Sie schlagen den Stellensuchenden Arbeitsplätze vor, die im AVAM, d.h. der Datenbank des Bundes, oder in der Presse erschienen sind und die dem Profil der Stellensuchenden entsprechen. Hierzu arbeiten sie mit den Kontaktpersonen für Unternehmen zusammen.

 

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Sie beraten die Stellensuchenden bezüglich Weiterbildung oder Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, die ihre Vermittlungsfähigkeit verbessern und ihre Chancen erhöhen, eine Stelle im angestammten Berufsfeld wiederzufinden.

 

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Sie achten darauf, dass die Stellensuchenden gezielt und konsequent eine neue Stelle suchen, und dass ihre persönlichen Daten regelmässig auf den letzten Stand gebracht und geschützt werden. Falls eine stellensuchende Person den Mindestanforderungen an die Arbeitsuche nicht genügt, wird sie mit dem Entzug von Taggeldleistungen sanktioniert.
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